1869, Z. 16 f.). Wenn er sage, er wisse es nicht, heisse dies nicht, dass es so gewesen sei oder nicht. Er wisse es wirklich nicht mehr (pag. 1869, Z. 24 f.). Auf Frage, was er und der Beschuldigte dazumal gemacht hätten, antwortete er mit: «Alles was dort bei Ihnen geschrieben ist. Ich weiss es nicht und mag nicht mehr reden. Es ist alles notiert» (pag. 1869, Z. 32 f.). Er wisse nicht, wer die zweite Person gewesen sei, die geschlagen habe (pag. 1871, Z. 32 f.). Auf Vorhalt seiner Aussagen, wonach er mit dem Beschuldigten unterwegs gewesen sei, führte er aus: «Sie können ihn direkt fragen» (pag. 1871, Z. 35 f.).