In einem späteren Zeitpunkt, als der Privatkläger sie verfolgt und beschimpft habe, habe er auch gestritten bzw. mit den Fäusten geschlagen (pag. 338, Z. 65 f, Z. 74 ff.; pag. 339, Z. 85 ff.). Er habe zweimal versucht, den Streit zu stoppen. Er gab sinngemäss auch an, dass er beim dritten Mal ebenfalls mitgeschlagen habe (pag. 1430, Z. 5 ff.; pag. 1430, Z. 45 f.; pag. 1431 Z. 1 ff.). Er gab auch zu, von einer Bierflasche der Sorte «Maisgold» getrunken zu haben, verneinte aber, mit dieser den Privatkläger geschlagen zu haben (pag. 1428,