Soweit er Aussagen machte, waren seine Aussagen konstant. So gab er wiederum an, der Beschuldigte habe «das Gas» hervorgeholt, ihn damit besprüht und auch damit geschlagen. Er sei mehrmals geschlagen worden, könne aber nicht sagen, wie oft (pag. 1420, Z. 16 ff.). Er sei hinuntergefallen und sei dann wieder zurückgegangen (pag. 1420, Z. 19 f.; pag. 1422, Z. 9). Den Ellbogen habe er sich beim Sturz verletzt (pag. 1419, Z. 4 ff.; pag. 1422, Z. 19). Der Schlag am Auge sei der letzte Schlag gewesen (pag. 1422, Z. 13, Z. 19). Im Rahmen der Berufungsverhandlung bestätigte der Privatkläger im Wesentlichen seine früheren Aussagen, auch wenn diese weniger detailliert ausfielen.