Er sei den Abhang und dann auf die Strasse hinuntergestürzt. Bei welchem Sturz er sich den Ellbogen verletzt habe, wisse er nicht (pag. 542 f., Z. 250 ff.). Der Privatkläger bestätigte, dass es sich beim Schlag gegen das Auge um den letzten Schlag gehandelt habe (pag. 542, Z. 233 ff.). Es sei kein Foto am Tatort herumgezeigt worden, da er ja die Täter kenne. Er habe niemandem vor Ort, auch nicht der Polizei, gesagt, wer die Täter seien (pag. 541, Z. 217 ff.). Auch an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung musste der Privatkläger immer wieder aufgefordert werden auszusagen und es musste wiederholt nachgefragt werden. Soweit er Aussagen machte, waren seine Aussagen konstant.