_ gestanden sei. Er wisse nicht, ob sie mehrere Schläge erhalten habe und könne auch nicht sagen, wie sie auf die Gewaltanwendung reagiert habe (pag. 529, Z. 325 ff.). Der Privatkläger aggravierte auch nicht. So erklärte er zur Intensität der Faustschläge, diese seien «mittel» gewesen, es habe weh getan (pag. 529, Z. 293 ff.). Weiter sagte er auf die Frage, ob er mit einer zerbrochenen Flasche geschlagen worden sei, aus, die Flasche sei ganz gewesen und er habe auch nicht gehört, dass etwas zerbrochen sei (pag. 527, Z. 205 ff.). Auf die Frage, wie oft er mit der Flasche geschlagen worden sei, gab er an, er habe das Gefühl, es sei der letzte Schlag gewesen.