_» unterhalten habe und dass der Beschuldigte ihm danach mit dem Spray gedroht und ihm ins Gesicht gesprayt habe (pag. 525 f., Z. 112 ff.). Die dritte Person namens «W.________» habe sich nicht an der Auseinandersetzung beteiligt (pag. 530, Z. 361 ff.). Auch konnte er detailliert angeben, dass er nach dem Einsatz des Sprays auf dem Boden gesessen und mit seinem Schal versucht habe, die Augen und das Gesicht zu reinigen (pag. 526, Z. 157 ff.). Er bestätigte wiederum, dass D.________ ihn am linken Arm festgehalten und der Beschuldigte ihm eine Kopfnuss verpasst habe (pag. 528, Z. 242 ff.). Auch in dieser Einvernahme gab er an, wenn er etwas nicht wusste.