28 halb er den Beschuldigten als diejenige Person verdächtigte, die E.________ geschlagen haben soll, konnte der Privatkläger erklären. So gab er an, der Beschuldigte habe aufgehört ihn zu schlagen. Danach habe er [der Privatkläger] hören können, wie der Beschuldigte E.________ schlage (pag. 504, Z. 307 ff.; zu den diesbezüglichen Aussagen an der Berufungsverhandlung, vgl. nachfolgend). Den Grund für die Auseinandersetzung konnte er nicht benennen (pag. 503, Z. 260 ff.). Der Privatkläger griff den Beschuldigten und D._____