Dieser musste in der Folge zwar teilweise nachfragen, da der Privatkläger nicht deutlich gesprochen habe, darüberhinausgehende Schwierigkeiten gab es indessen nicht. Der Privatkläger, der am 14.November 2021 erstmals befragt wurde, machte in der freien Erzählung konkrete und weitreichende Aussagen. So konnte er angeben und anhand eines Profilfotos auf seinem Mobiltelefon auch zeigen, welche Personen sich in der Dreiergruppe von Algeriern, die am Vorfall beteiligt gewesen seien, befunden hätten (pag. 499, Z. 60 ff.; pag. 501, Z. 191; Fotos auf dem Mobiltelefon auf pag. 507 ff.). Dabei machte er differenzierte Aussagen, indem er angab, der Dritte namens «W.______