Insgesamt kann somit gesagt werden, dass anlässlich der ersten drei Einvernahmen keine Schwierigkeiten protokolliert wurden oder ersichtlich sind. Die beiden letzten Einvernahmen wurden von anderen Übersetzungspersonen protokolliert und offenbar spielte auch die Akustik eine Rolle bei den Schwierigkeiten. Damit kann nicht pauschal gesagt werden, auf die Aussagen des Privatklägers