Erst anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft am 21. April 2022 (pag. 535 ff.), an der ein neuer Übersetzer teilnahm, kam es offenbar zu Schwierigkeiten und der Privatkläger machte nicht ganze Sätze (siehe Verbal auf pag. 543). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 30. November 2022 übersetzte wiederum eine neue Übersetzerin und es kam zu Verständnisschwierigkeiten. Insgesamt kann somit gesagt werden, dass anlässlich der ersten drei Einvernahmen keine Schwierigkeiten protokolliert wurden oder ersichtlich sind.