Die Kammer teilt diese Auffassung nicht. Einzig gestützt darauf, dass sich Einvernahmen als schwierig gestalten, kann nicht auf deren (reduzierten bzw. gar fehlenden) Beweiswert geschlossen werden. Es sind vielmehr die gesamten Aussagen und die Umstände zu analysieren. Sieht man sich die erste tatnächste Einvernahme vom 14. November 2021 an (pag. 497 ff.), dann dauerte diese von 11.05 Uhr bis 14.23 Uhr (also ca. 3.5 Stunden) und fand im Spital statt.