1435, Z. 11 ff.). Ausserdem wurde das Strafverfahren gegen den Privatkläger wegen Betäubungsmittelwiderhandlungen (Handel mit Kokain) eingestellt (Verfügung vom 20. September 2022: pag. 1373 ff.). Der Beschuldigte erklärte zudem zunächst, die Zeugen belasteten ihn zu Unrecht, weil er [der Privatkläger] diesen gratis Kokain abgebe. Der Privatkläger sei jeweils in Begleitung von drei bis vier bzw. vier bis fünf Frauen gewesen und gebe diesen gratis Kokain ab, weshalb es normal sei, dass diese solche Sachen bezeugten (pag. 642, Z. 116 ff.; pag. 645, Z. 282 ff.; vgl. aber auch pag. 41, Z. 356 ff.; pag. 327, Z. 129 ff.).