), die gemäss den Akten des Inselspitals Bern von einer Auseinandersetzung vom 16. Oktober 2021 herrührt (pag. 478 f.). Als ihm dieser Widerspruch vorgehalten wurde, gab der Beschuldigte zur Antwort, er sei zu Hause gewesen, der Privatkläger sei vorbeigekommen und er habe dessen verbundene Hand nicht bemerkt (pag. 647, Z. 405 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte an, er habe nicht gewusst, dass der Privatkläger an diesem Abend an der linken Hand verletzt und diese mit einer Schiene fixiert gewesen sei (pag. 1900, Z. 16 ff.).