1900, Z. 27 ff.). Auf erneute Nachfrage gab er an, dass er es nicht mehr genau wisse (pag. 1900, Z. 31 ff.). Obwohl der Beschuldigte also in einer früheren Einvernahme angab, der Privatkläger sei ca. 20 Tage zuvor und danach alle zwei bis drei Tage vorbeigekommen, will er dennoch nichts von der Handverletzung des Privatklägers und der Fixation von dessen linker Hand mit einer Schiene gewusst haben (pag. 643, Z. 185 ff.), die gemäss den Akten des Inselspitals Bern von einer Auseinandersetzung vom 16. Oktober 2021 herrührt (pag.