Der Privatkläger habe ihm gesagt, dass er ihn [den Beschuldigten] anzeigen werde, wenn etwas mit dem Geld sei (pag. 644, Z. 215 ff.) bzw. dafür sorgen werde, dass er [der Beschuldigte] ins Gefängnis komme, wenn er dem Privatkläger das Geld nicht gebe (pag.