646, Z. 317). Andererseits gab er zu Protokoll, er habe die Leute dort auseinandernehmen bzw. den Streit schlichten wollen (pag. 38, Z. 236; pag. 1902, Z. 1 ff.). Derjenige, der gesprayt habe, sei von hinten gekommen, er habe es nicht gesehen (pag. 1900, Z. 7). Der Beschuldigte gab also einerseits an, er sei nicht beteiligt gewesen, andererseits, er habe schlichten wollen. Sodann gab er einerseits an, als er sich genähert habe, sei direkt der Spray eingesetzt worden. Andererseits führte er aus, die sprayende Person sei von hinten gekommen. Seine Aussagen zum Streit bzw. seiner Annäherung fielen demnach widersprüchlich aus.