23 ja selber mit diesem auf dem Foto auf pag. 1609 zu sehen ist, welches am 13. November 2021 von U.________ gepostet wurde. Zudem musste dem Beschuldigten bereits im Vorverfahren aufgrund der Haft und aufgrund der Anklageschrift bewusst sein, dass er wegen des Vorfalles verurteilt werden könnte. Anlässlich der Berufungsverhandlung reagierte er auf die Frage, zwischen wem der Streit gewesen sei, demgegenüber wieder ausweichend und gab an, dass er hiervon keine Ahnung habe. Sie hätten gesprayt und er sei weggegangen (pag. 1902, Z. 4 f.).