Dies deshalb, weil mit der angewandten Extraktions- und Analysenmethode lediglich der Reizstoff 2-Chlorobenzyl-idenmalonsäuredinitril nachgewiesen werde. Gel- Rückstände würden mit dieser Art der Analyse nicht erfasst. Zudem sei die Analytik zum Nachweis von Gel-Komponenten nicht etabliert (pag. 1735). 9.4 Aussagenanalyse 9.4.1 Aussageverhalten des Beschuldigten Der Beschuldigte sagte konstant aus, er sei zwar am Freitag, 12. November 2021, vor Ort gewesen und zufälligerweise zum Ort des Geschehens hinzugelaufen, mit dem Vorfall selber habe er aber nichts zu tun. Er sei aus der O._____