383 und auf pag. 1739 f.; Material- /Spurenverzeichnis Forensik: pag. 419 «Ass. 014). Gemäss Bericht des IRM sind im Gel dieselben Inhaltsstoffe wie im Gas enthalten. Zusätzlich findet sich im Gel noch Polyethylenglykol. Aus dem Bericht des IRM geht weiter hervor, dass die Frage, ob die am Pullover des Privatklägers festgestellten Reizstoffrückstände von einem CS- Spray des Typs Gel oder des Typs Gas stammten, nicht beantwortet werden könne. Dies deshalb, weil mit der angewandten Extraktions- und Analysenmethode lediglich der Reizstoff 2-Chlorobenzyl-idenmalonsäuredinitril nachgewiesen werde.