422). Auf dem Pullover des Privatklägers wurde ein stark beissender Geruch festgestellt. Die Untersuchung durch das IRM Bern auf Rückstände von Reizstoff ergab, dass sich Spuren von 2-Chlorobenzaldehyd, 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril (Reizstoff) sowie Butylhydroxytoluol (Konservierungsmittel) auf dem Pullover befanden und es sich um dieselben chemischen Substanzen wie in der Referenzprobe (Ass. 013 «LE PROTECTEUR») handelt (pag. 414 Ass. 010; pag. 415 «Schlussfolgerung»; Material-/Spurenverzeichnis Forensik: pag. 419 «Ass. 010.1», «Ass. 013»; Forensisch-chemischer Abschlussbericht vom 28. Januar 2022: