am 13. November 2021 um 01.35 Uhr durch das IRM Bern ergaben keinerlei Verletzungen oder Hinweise auf einen Angriff mit Pfefferspray (Gutachten IRM vom 2. Dezember 2021: pag. 462 ff.; siehe auch Aktennotiz vom 15. November 2021 auf pag. 443: wonach keine Zeichen von Gewalt an Rücken und auch keine geröteten Augen festgestellt worden seien). E.________ gab bei der Untersuchung Schmerzen am Kopf, am Rücken und an den Hüften an (pag. 463). Sie hatte zum Tatzeitpunkt dicke Kleidung an (pag. 443). Dem Rapport Forensik vom 11. März 2022 (pag.