Weiter hatte der Privatkläger aufgrund einer tätlichen Auseinandersetzung und infolge Angriffs mit einer Glasflasche eine Schnittverletzung an der linken Hohlhand. Am 26. Oktober 2021 musste der Privatkläger wiederum wegen eines Schädel- Hirn-Traumas Grad I behandelt werden. Der Privatkläger wies damals 1,3 g/L Ethanol im Blut auf (pag. 478 f.; pag. 489). Die Verletzungen des Privatklägers nach dem Vorfall vom 12. November 2021 sind insbesondere aus dem Anzeigerapport vom 16. November 2021 (pag. 352 «Verletzungen des Opfers, C.________»), der Fotodokumentation (pag.