19 9.3 Ergebnisse der objektiven Beweismittel Dem Eintrittsbericht des Inselspitals Bern vom 12. November 2021 ist zu entnehmen, dass der Privatkläger am 16. Oktober 2021, also vor dem Vorfall, bereits mit einem Schädel-Hirn-Trauma Grad I mit einer Rissquetschwunde suborbital (über dem Auge) und undislozierter (nicht verschobener) Schädelkalottenfraktur behandelt worden war. Weiter hatte der Privatkläger aufgrund einer tätlichen Auseinandersetzung und infolge Angriffs mit einer Glasflasche eine Schnittverletzung an der linken Hohlhand.