Die Verteidigung des Beschuldigten wurde mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 10. März 2022 angefragt, ob eine parteiöffentliche Befragung beantragt oder ob auf das Frage- und Teilnahmerecht verzichtet werde und die Einvernahmeprotokolle in Bezug auf den Beschuldigten als gerichtsverwertbar erachtet würden (pag. 1028). Die Verteidigung verzichtete auf eine parteiöffentliche Befragung und erklärte, die sich in den Akten befindenden Protokolle seien gerichtsverwertbar (pag. 1029 ff.). E.________ wurde in der Tatnacht, am 13. November 2021 um 00.40 Uhr, auf dem Notfall des Inselspitals polizeilich einvernommen (pag.