679 ff.) und vor der Staatsanwaltschaft am 21. April 2022 (pag. 336 ff.) aus. Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 30. November 2022 wurde D.________ ebenfalls als Beschuldigter befragt (pag. 1425 ff.). An der oberinstanzlichen Hauptverhandlung erfolgte die Befragung als Zeuge (pag. 1867 ff.), da das Urteil gegen D.________ mittlerweile in Rechtskraft erwachsen war. Der Privatkläger wurde erstmals am 14. November 2021 (pag. 497 ff.) und ein zweites Mal bereits am 15. November 2021 (pag. 513 ff.) delegiert einvernommen. Die dritte delegierte und parteiöffentliche Einvernahme fand am 27. Januar 2022 statt