1843 ff.). Das Rechtsmedizinische Gutachten zur körperlichen Untersuchung von E.________ datiert vom 2. Dezember 2021 (pag. 462 ff.; siehe dazu auch Aktennotiz vom 15. November 2021: pag. 443). Ihr Eintrittsbericht des Inselspitals Bern findet sich auf pag. 490 f. In subjektiver Hinsicht liegen die Aussagen mehrerer Personen vor: Der Beschuldigte wurde am 10. Dezember 2021 durch den Staatsanwalt einvernommen (Hafteröffnung: pag. 31 ff.). Weiter wurde er am 2. Februar 2022 delegiert durch die Polizei einvernommen (pag. 638 ff.). Eine weitere Einvernahme erfolgte am 21. April 2022 durch die Staatsanwaltschaft (pag.