9. Ziff. I.A. der Anklageschrift (Geschehnisse vom 12. November 2021) 9.1 Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Die Vorinstanz hat den unbestrittenen Sachverhalt korrekt wiedergegeben (S. 4 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1535): Unbestritten ist, dass der an der linken Hand verletzte Privatkläger C.________, am Freitag, 12.11.2021, um ca. 21:50 Uhr, zusammen mit E.________, L.________, M.________ und N.________, von der J.________ herkommend in Richtung O.________ unterwegs war, als es am H.________ zu einem zufälligen Zusammentreffen mit mehreren anderen Personen kam, darunter D.________. Zwischen C.__