_ darüber hinaus noch weitere schwerwiegende Schädigungen des Körpers und der Gesundheit des Opfers in Kauf, dies namentlich durch weitere gravierende, beziehungsweise schwere Gesichtsund / oder Organverletzungen wie beispielsweise an den Augen, am Gehör, etc., mit dauerhaft bleibenden Schädigungen, beziehungsweise irreversiblen Verletzungen, Verstümmelungen und arg entstellenden und bleibenden Narben, etc. Ebenso nahmen sie durch die vorerwähnten Tathandlungen weitergehende lebensbedrohliche Verletzungen von C._____