Zu überprüfen sind demnach die Schuldsprüche gemäss den Ziff. A.II.1.-4. des erstinstanzlichen Dispositivs, die Sanktionen, die Landesverweisung und die Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (Ziff. A.III. 1.-4. des erstinstanzlichen Dispositivs), der Widerrufspunkt (Ziff. A.IV. 1.-2. des erstinstanzlichen Dispositivs), die amtlichen Entschädigungen inkl. Rück- und Nachzahlungen (Ziff. A.V. und C.2. des erstinstanzlichen Dispositivs), die Verfügungen betreffend vorzeitigen Strafvollzug und DNA/erkennungsdienstliche Daten (Ziff. A.VI.1.-2. des erstinstanzlichen Dispositivs), der Zivilpunkt (Ziff.