11 Hand. Entsprechend handelt es sich auch nicht um ein echtes Novum, welches im Berufungsverfahren zu beachten wäre. Auf den diesbezüglichen Antrag des Privatklägers – welcher im vorliegenden Verfahren ohnehin weder Berufungsführer noch Anschlussberufungsführer ist – ist infolgedessen nicht einzutreten. Für diesen Punkt werden keine Kosten ausgeschieden.