10 5. Exkurs: Oberinstanzlich modifizierte Zivilforderung 5.1 Vorbringen des Privatklägers Zur Begründung des oberinstanzlich beantragten Schadenersatzes in Höhe von CHF 12'070.55 zzgl. Zins wurde von Rechtsanwältin F.________ zusammengefasst ausgeführt, dass der Privatkläger die Rechnungen des Inselspitals mangels Zustelladresse erst im Januar 2024 erhalten und ihr erst einen Tag vor der Berufungsverhandlung ausgehändigt habe. Eine Einreichung bei der Vorinstanz sei demnach nicht möglich gewesen.