1. zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungsund Sicherheitshaft im Umfang von 282 Tagen und des vorzeitigen Strafvollzugs im Umfang von 602 Tagen; 2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 700.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18. November 2021 (Ersatzfreiheitstrafe 7 Tage); 3. zu einer Landesverweisung von 12 Jahren; 4. zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen und der gesamten oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr gemäss Art. 21 VKD).