Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 2. Dezember 2022 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Übertretung), angeblich begangen am 07./08.07.2021 in Bern durch Konsum von Betäubungsmitteln, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung, eingestellt wurde. B. A.________ schuldig erklärt wurde: