Mit Beschluss vom 13. September 2023 wurden die Anträge auf oberinstanzliche Befragung des Beschuldigten, D.________ sowie des Privatklägers und auf Einholung einer Auskunft beim kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei Bern gutgeheissen. Die weiteren Beweisanträge wurden abgewiesen (vgl. hierzu pag. 1646 ff. im Detail). Mit Eingabe vom 15. November 2023 stellte der Beschuldigte erneut den Antrag auf oberinstanzliche Befragung von E.________ (pag. 1674 ff.). Mit Beschluss vom 31. Januar 2024 wurde der erneut gestellte Beweisantrag in Wiedererwägung der Ziff. 3. des Beschlusses vom 13. September 2023 gutgeheissen (pag. 1756 f.).