3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen/Beweisanträge Der Beschuldigte stellte im Rahmen der Berufungserklärung vom 30. Mai 2023 verschiedene Beweisanträge (pag. 1600 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte in ihrer Anschlussberufungserklärung vom 8. Juni 2023, die gestellten Anträge seien teilweise gutzuheissen bzw. abzuweisen (pag. 1623). Der Privatkläger beantragte mit Eingabe vom 26. Juni 2023 die vollumfängliche Abweisung der gestellten Beweisanträge (pag. 1635 f.). Mit Beschluss vom 13. September 2023 wurden die Anträge auf oberinstanzliche Befragung des Beschuldigten, D.___