Mit Beschluss vom 13. September 2023 wurde das Verfahren betreffend D.________ als durch Rückzug der Berufung erledigt abgeschrieben und dieser als Partei aus dem Verfahren entlassen. Gleichzeitig wurde die Entschädigung seines amtlichen Verteidigers festgesetzt (pag. 1646 ff.). Die Berufungsverhandlung fand am 5./6. Juni 2024 statt (pag. 1863 ff.). Die Anträge des Privatklägers auf Konfrontationsvermeidung mit dem Beschuldigten und Dispensation von der Teilnahme an der Berufungsverhandlung (mit Ausnahme der eigenen Einvernahme) wurden vorab gutgeheissen (pag. 1856 f.).