Mit Eingabe vom 23. Mai 2023 wurde die Berufung von D.________ zurückgezogen (pag. 1594). In der form- und fristgerecht eingereichten Berufungserklärung vom 30. Mai 2023 (pag. 1600 ff.) beschränkte der Beschuldigte seine Berufung auf die Schuldsprüche der schweren Körperverletzung, Tätlichkeiten, Angriff und mehrfachen Vergehen gegen das Waffengesetz (Ziff. A.II.1.-4. des erstinstanzlichen Dispositivs), die ausgesprochenen Sanktionen (Freiheitsstrafe und Übertretungsbusse), Landesverweisung und SIS-Ausschreibung, Auferlegung der Verfahrenskosten (Ziff.