2. Berufung und Anschlussberufung Gegen dieses Urteil meldeten der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, mit Schreiben vom 12. Dezember 2022 (pag. 1512) sowie D.________ mit Schreiben vom 7. Dezember 2022 (pag. 1519) Berufung an. Am 12. Dezember 2022 wurde das erstinstanzliche Urteil hinsichtlich amtliche Entschädigung des Verteidigers von D.________ berichtigt (pag. 1522 ff.). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 8. Mai 2023 (pag. 1532 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 9. Mai 2023 zugestellt (pag. 1581 f.). Mit Eingabe vom 23. Mai 2023 wurde die Berufung von D.____