A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). VI. Weiter wird beschlossen: 1. A.________ geht in den vorzeitigen Strafvollzug zurück. 2. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils und der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 16 Abs. Abs. 4 DNA-ProfilG i.V.m. Art. 17 Abs. 4 AFIS-VO). C. Zur Zivilklage wird beschlossen: