2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 700.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 18. November 2021 (BM 21 30820). Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 7 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 12 Jahren (Art. 66a Abs. 1 Bst. b StGB), mit Ausschreibung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem. 4. Zu den anteiligen Verfahrenskosten von CHF 19'101.60 (Art. 426 Abs. 1 StPO). Die Gebühren setzen sich zusammen aus: