5. Für das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege werden keine Verfahrenskosten erhoben. 6. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern Mitzuteilen: - dem Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste Bern, 30. Juni 2023 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: