dem von der Verteidigung eingereichten Bestätigungsschreiben zu den persönlichen Auslagen (pag. 67). Im Zeitpunkt des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege im Beschwerdeverfahren vor der SID bestand somit ein ausreichendes Guthaben, um die Verfahrenskosten von CHF 200.00 sowie den anwaltlichen Aufwand von CHF 3'683.35 (inkl. Auslagen und MWST) zu bezahlen, ohne dass der von der SID auf CHF 6'000.00 bezifferte, unantastbare Notgroschen oder das Sparkonto angegangen werden müsste.