das Zweckkonto dient der Sicherstellung der Kostenbeteiligungen und kann unter Umständen für persönliche Auslagen sowie für situationsbedingte Leistungen herangezogen werden (Art. 12 ff. RL Arbeitsentgelt; vgl. ferner zum Zweckkonto Anhang 4 betreffend das Zusammenspiel Freikonto/Zweckkonto und freie Quote/SIL/medizinische Grundversorgung [SSED 17.24]). 19.3.3 Im Zeitpunkt des SID-Beschwerdeverfahrens verfügte der Beschwerdeführer über ein Vermögen von total CHF 10'768.44 (Freikonto: CHF 2'086.74; Zweckkonto: CHF 3'167.30; Sparkonto: CHF 5'514.40).