3852). Der (zumindest temporäre) Abbruch der Vollzugslockerungen und die Verlegung in die geschlossene Abteilung entsprachen bei der Annahme von tatrelevantem Verhalten während begleiteter Urlaube zudem den Empfehlungen im fo- rensisch-psychiatrischen Gutachten vom 24. Juni 2021 (amtliche Akten BVD pag. 3545). Dass der Gutachter vor den fraglichen Vorfällen noch den offenen Vollzug empfahl, wie seitens des Beschwerdeführers vorgebracht wird, ändert daran nichts. 18.5.3 Im Gutachten vom 24. Juni 2021 wurde zudem die mehrfach vermerkte Impulsivität des Beschwerdeführers aufgegriffen (amtliche Akten BVD pag.