Zwischenzeitlich wurde der Beschwerdeführer denn auch am 29. November 2022 in die Justizvollzugsanstalt E.________ verlegt, die gemäss ihrem Vollzugskonzept Freiheitsstrafen und Massnahmen in einer Abteilung für den geschlossenen Normalvollzug und zwei Sicherheitsabteilungen vollzieht (einsehbar unter ). 18.5.2 Für die Unterbringung in der D.____-Abteilung bestand sodann Anlass: Den Berichten der Bezugsperson zu den begleiteten Ausgängen, spezifisch zu demjenigen vom 14. Juli 2022 (vgl. amtliche Akten BVD pag. 3780 ff.), vermag der Beschwerdeführer nichts