17.4 Die Verlegung vom Massnahmenzentrum C.________ in ein Regionalgefängnis nahm die SID zum Anlass, das Beschwerdeverfahren nach Anhörung der Parteien (amtliche Akten SID 52 ff.) als gegenstandslos geworden abzuschreiben, was mit der vorliegenden Beschwerde nicht gerügt wird. 4 IV.