Dagegen richtete sich die Beschwerde an die SID. 17.3 Nachdem am 22. September 2022 die ausführliche Begründung der vorerwähnten Empfehlung der KoFako vom 25. Juli 2022 eingegangen (amtliche Akten BVD pag. 3841 ff.) und die Verfügbarkeit eines geeigneten Platzes per 1. November 2022 zugesichert worden war, wurde der Beschwerdeführer – unabhängig des SID- Beschwerdeverfahrens – mit Verfügung der BVD vom 31. Oktober 2022 temporär in ein Regionalgefängnis des Kantons Bern verlegt (amtliche Akten BVD pag. 3943). Zwischenzeitlich wurde die stationäre therapeutische Massnahme mit Verfügung der BVD vom 8. Februar 2023 aufgehoben (pag. 93 ff.).