Mit Blick auf diese Vollzugsplanung verfügte die Leitung der Vollzugseinrichtung am 10. August 2022 die temporäre Unterbringung des Beschwerdeführers in einer geschlossenen Abteilung mit erhöhter Sicherheit (amtliche Akten BVD pag. 3805 f.). Diese Anordnung wurde mit der verfahrensgegenständlichen Verfügung der BVD vom 24. August 2022 um 6 Monate bzw. bis zur abschliessenden Prüfung des weiteren Vorgehens verlängert (vgl. amtliche Akten BVD pag. 3829 ff.). Dagegen richtete sich die Beschwerde an die SID.