8. Mit Schreiben vom 27. Januar 2023 beantragte die SID mit Verweis auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde (pag. 83 f.). 9. Die Verfügung der BVD vom 8. Februar 2023 betreffend Aufhebung der stationären therapeutischen Massnahme und dem beabsichtigten Antrag auf Verwahrung wurde gleichentags zur Kenntnis zu den Verfahrensakten gegeben (pag. 91 ff.). 10. Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 14. Februar 2023 auf eine Stellungnahme zur Beschwerde (pag. 119).