und vor dem Obergericht die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. 6. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 2. Strafkammer am 19. Januar 2023 das Beschwerdeverfahren und forderte die SID auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen (pag. 75 f.). 2 7. Die BVD reichten am 25. Januar 2023 stellvertretend für die SID die amtlichen Akten ein (pag. 81).